Hilfsmittel sind Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden. Seit dem 1.4.2007 sollen die Krankenkassen z.B. mittels Ausschreibungen Vertragspartner ermitteln oder zeitlich befristete Verträge direkt mit Vertragspartnern schließen, wenn eine Ausschreibung nicht zweckmäßig ist. Die im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte sind hierbei zu beachten. Die gesetzliche Basis des HMV bleibt grundsätzlich bestehen.
Um in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen zu werden, bzw. dessen Anforderungen zu erfüllen, müssen Sie viele Hürden überwinden. Es wird von Ihnen eine lückenlose Nachweisführung erwartet, die allen Ansprüchen und Qualitätsstandards der Kostenträger genügen muss. Fehler in der Nachweisführung verursachen wertvolle Zeitverluste und Nachteile beim Marktzugang und/oder der Ausschreibung. Wir können Ihnen helfen, diese Fehler zu vermeiden. Mit BEO in das Hilfsmittelverzeichnis
