Hilfsmittel sind Produkte die von Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet werden. Der GKV Spitzenverband erstellt und aktualisiert das Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Die Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte sind gesetzlich durch §§ 33 und 34 des SGB V definiert.
Hilfsmittel werden in Deutschland ausschließlich über Leistungserbringende (Sanitätshäuser) an den*die Patient*in abgegeben. Für eine schnelle und unkomplizierte Kostenübernahme benötigen Leistungserbringende für Ihr Produkt eine individuelle Hilfsmittelnummer. Um diese zu erhalten, müssen die produkt- und dokumentationsspezifischen Anforderungen des GKV Spitzenverbands erfüllt werden.