Fortschreibung der Produktgruppe 06, Bestrahlungsgeräte

Bei der Antragstellung sind künftig u.a. Produktmuster mit Schutzbrille vorzulegen.
Im Oktober wurde die Produktgruppe 06 für Bestrahlungsgeräte fortgeschrieben.

Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis gliedert sich in insgesamt 45 Produktgruppen. Die homecare-Produkte, die dort gelistet sind, haben es leichter in der Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen. Um ein Produkt dort listen zu lassen, ist ein Antrag beim GKV-Spitzenverband zu stellen und die gestellten Anforderungen zu belegen. Zu gegebenen Anlässen werden die Produktgruppen fortgeschrieben und die Anforderungen angepasst. Hersteller gelisteter Produkte müssen in der Folge nachweisen, dass sie die aktualisierten Anforderungen ebenfalls einhalten, andernfalls würden die Produkte gelöscht werden.

Im Oktober wurde nun die Produktgruppe 06 für Bestrahlungsgeräte fortgeschrieben. Aktuell befinden sich 11 UV-Lichtkämme in der PG06 gelistet. Die Änderungen dieser Fortschreibung sind aus unserer Sicht überschaubar. Unter anderem wurden Begriffe geklärt und Unzutreffendes wie die Beschreibung von anderen als UV-Strahlungsgeräten gelöscht. Bei der Antragstellung sind künftig Produktmuster mit Schutzbrille vorzulegen und der bisher erforderliche Betriebsstundenzähler wird nicht mehr explizit gefordert.
Weitere Details zu dieser Fortschreibung, Fortschreibungen und dem Hilfsmittelverzeichnis im Allgemeinen oder zur produktspezifischen Antragstellung erhalten Sie bei uns. Wir informieren Sie gerne und helfen Ihnen weiter.

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