EG Konformitätserklärung

Der*die „verantwortliche Hersteller[*in]“ oder seine*ihre bevollmächtigte Person bescheinigt mit der EG Konformitätserklärung in alleiniger Verantwortung und rechtsverbindlich, dass sein*ihr Medizinprodukt den Anforderungen der MDD/MDR entspricht. Ohne diese Bescheinigung darf ein Medizinprodukt in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.