Einwilligung nach Aufklärung

Einwilligung nach Aufklärung bezeichnet eine aus freien Stücken erfolgende, freiwillige Erklärung der Bereitschaft, an einer bestimmten klinischen Prüfung teilzunehmen, durch eine*n Prüfungsteilnehmer*in, nachdem diese*r über alle Aspekte der klinischen Prüfung, die für die Entscheidungsfindung bezüglich der Teilnahme relevant sind, aufgeklärt wurde, oder im Falle von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen eine Genehmigung oder Zustimmung ihres*ihrer gesetzlichen Vertreter*in, sie in die klinische Prüfung aufzunehmen.