Medizinischer Nutzen

Der Nachweis des medizinischen Nutzens ist eine Anforderung gemäß § 139 SGB V, die bei einem Anmeldeverfahren für die Leistung im Hilfsmittelverzeichnis gefordert ist.
In einem Antragsformular der entsprechenden Produktgruppe ist die Art und Weise der Nachweisführung beschrieben und angegeben, welche Dokumentationen beizubringen sind.