Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis

Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis bezeichnet ein unerwünschtes Ereignis, das eine der nachstehenden Folgen hatte:
a) Tod,
b) schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands des*der Prüfungsteilnehmer*in, die ihrerseits eine der nachstehenden Folgen hatte:
– i) lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung,
– ii) bleibender Körperschaden oder dauerhafte Beeinträchtigung einer Körperfunktion,
– iii) stationäre Behandlung oder Verlängerung der stationären Behandlung des*der Patient*in,
– iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion,
– v) chronische Erkrankung,
c) Fötale Gefährdung, Tod des Fötus oder kongenitale körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Geburtsfehler.