Wirtschaftsakteur*in bezeichnet eine Herstellerin, einen bevollmächtigten Vertreter, eine Importeurin, einen Händler und die in Artikel 22 Absätze 1 und 3 genannte Person.
Wirtschaftsakteur*in bezeichnet eine Herstellerin, einen bevollmächtigten Vertreter, eine Importeurin, einen Händler und die in Artikel 22 Absätze 1 und 3 genannte Person.